RUND UM 2019
Ausschreibung
als pdf-Download (568kByte)
01. Veranstalter
02. Regeln
03. Veranstaltungsort und Kurse
04. Teilnahmeberechtigte Boote
05. Startgruppen
06. Anzahl Wettfahrten
07. Zeitplan
08. Meldungen
09. Meldegeld
10. Teilnehmerregistrierung und Segelanweisung
11. Kennzeichnung und Werbung
12. Tracker
13. Sicherheitsbestimmungen
14. Urheber- und Bildrechte
15. Wertungssystem
16. Strafsystem
17. Preise und Preisverteilung
18. Veranstaltungen
19. Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel
20. Haftpflichtversicherung
21. Unterkunft
22. Weitere Informationen: Funk, Kranbetrieb, Liegeplätze, Parkplätze
Ausschreibung:
International
01. Veranstalter
Lindauer Segler-Club e. V.
Segelhafen 3
D-88131 Lindau
02. Regeln
Die Wettfahrt unterliegt folgenden Regeln:
2.1. Regeln wie sie in den derzeit gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
2.2. Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO).
2.3. Die jeweiligen Klassenvorschriften der einzelnen Klassen.
2.4. Diese Ausschreibung.
2.5. Die Segelanweisung.
2.6. Änderungen der Wettfahrtregeln.
Einige Änderungen sind in dieser Ausschreibung aufgeführt. (WR 51 u. 63.1) Eine detaillierte Beschreibung der Änderungenist in den Segelanweisungen enthalten. Es können auch weitere Änderungen in die Segelanweisung aufgenommen werden.
2.7. Es wird eine Internationale Jury eingesetzt, deren Entscheidungen endgültig sind, wie in WR 70.5 festgelegt.
03. Veranstaltungsort und Kurse
3.1. Veranstaltungsort ist D-88131 Lindau.
3.2. Das Regattabüro ist im Kleinen Clubhaus des Lindauer Segler-Club auf der Mole im Segelhafen.
3.3. Das Regattagebiet ist der Bodensee zwischen Lindau und Überlingen.
3.4. Regattabahn Großes Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Überlingen-Lindau
3.5. Regattabahn Kleines Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Lindau
04. Teilnahmeberechtigte Boote
4.1. Bootsgröße
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der RUND UM Regatta ist eine Mindestbootsgröße mit einer Rumpflänge von 6,50 Meter. In Ausnahmefällen können auf Antrag auch Boote mit geringerer Rumpflänge zugelassen werden, wenn das Boot einer entsprechenden Sicherheitskategorie entspricht.
4.2. Klassen
- 75 qm Nationale Kreuzer
- 45 qm Nationale Kreuzer
- 8mR-Yachten
- 6mR-Yachten
- 30 qm Schärenkreuzer Rennversion
- Aphrodite 101
- Avance 36
- Bavaria 35 match
- Bavaria 40 S
- Classe Libera/Trapezboote
- Duetta 94
- Dynamic 35
- Esse 850
- H-Boote
- Int. 806
- J70
- J80
- Lacustre
- Mehrrumpfboote über 7,50 m Rumpflänge
- Nordische Folkeboote
- ORC Club-Klassen nach Definition der Regattavereinigung Bodensee (inklusive der Boote, welche die Regel 51 teilweise nicht einhalten müssen.)
- Rommel 33
- Shark 24
- Varianta
- X 99
- Yardstick-Gruppe 0 < 80
- Yardstick-Gruppe 1 80 – 85
- Yardstick-Gruppe 2 86 – 91
- Yardstick-Gruppe 3 92 – 96
- Yardstick-Gruppe 4 97 – 102
- Yardstick-Gruppe 5 103 – 106
- Yardstick-Gruppe 6 107 – 110
- Yardstick-Gruppe 7 >110
- Unvermessene Einrumpfboote über 6,50 m Rumpflänge und ohne Trapez
4.3. Grundsätzlich kommt eine Klasse zustande, wenn mindestens fünf Boote gemeldet sind.
Bei Nichterreichen der Meldezahl kann die Wettfahrtleitung die betroffenen Boote in eine Ausgleichsklasse einstufen oder eine andere Regelung treffen.
4.4. Weitere Klassen können gebildet werden wenn bis zum 1.5.2019 mindestens 5 Boote gemeldet sind. Boote mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden.
4.5. Boote nach Yardstick nur mit gültiger Bodensee-Yardstickzahl nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2019, siehe www.bsvb.info. Bei der Einteilung der Yardstick-Gruppen kann die Wettfahrtleitung abhängig von der Anzahl der Meldungen Änderungen vornehmen.
4.6. Boote, die in einer Klasse starten und gleichzeitig um den Wanderpreis schnellste Yacht nach Yardstick segeln möchten, müssen ihre Yardstickzahl bei der Meldung angeben. Diese Boote müssen dann aber auch der vergebenen Yardstickzahl entsprechen. Mehrrumpfboote können für diese Wertung nicht herangezogen werden.
4.7. Mit Ausnahme der unvermessenen Boote und der Boote nach Yardstick müssen alle Boote gültige Messbriefe bereithalten.
4.8. Boote mit beweglichem Ballast (WR 51)
Boote, welche mit Vorrichtungen für Schwenkkiel und/oder Wasserballast ausgerüstet sind und diese in der Regatta benutzen, werden nur in der ORC – Klasse, Startgruppe 2 zugelassen.
05. Startgruppen
5.1. Startgruppe 1
Großes Blaues Band
segelt den langen Kurs
Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag
- Trapezboote
- Mehrrumpfboote über 7,50 m Rumpflänge
5.2. Startgruppe 2
Großes Blaues Band
segelt den langen Kurs.
Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag
- Yardstick-Gruppen 0-4 nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2019
- Unvermessene Einrumpfboote über 6,50 m Rumpflänge und ohne Trapez
- ORC Club- Klassen
- 75 qm Nationale Kreuzer
- 45 qm Nationale Kreuzer
- 8mR-Yachten
- 6mR-Yachten
- Aphrodite 101
- Avance 36
- Bavaria 35 match
- Bavaria 40 S
- Dynamic 35
- Esse 850
- J70
- J 80
- Lacustre
- Rommel 33
- X 99
- weitere Klassen auf Antrag ihrer Klassenvereinigung
5.3. Startgruppe 3
Kleines Blaues Band.
segelt den kurzen Kurs
Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag
- Duetta 94
- H-Boote
- Int. 806
- Nordische Folkeboote
- Shark 24
- Varianta
- Yardstick-Gruppen 5-7 nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2019
06. Anzahl der Wettfahrten
Eine Wettfahrt.
07. Zeitplan
7.1. Startzeit
Freitag, 21. Juni 2019 um 19:30 Uhr vor Lindau, gemeinsam für alle Startgruppen.
Falls die Wetterlage es erfordert, kann der Start auf 21:30 Uhr oder auf Samstag, 22. Juni 2019 – 06:00 Uhr verschoben werden.
7.2. Zeitlimit
Die Regatta endet am Samstag, 22. Juni 2019 um 19:30 Uhr.
08. Meldungen
8.1. Internet-Meldungen (bevorzugt)
Online-Meldungen sind vorzunehmen über das Online-Meldeformular auf www.rundum.lsc.de.
Die Online-Meldeseite ist freigeschaltet vom 19.01.2019 bis 14.06.2019 – 22:00 Uhr.
8.2. per Post: ( Bitte nur in Ausnahmefällen)
Übersenden Sie das offizielle Meldeformular an die Meldestelle und überweisen das Meldegeld auf das
RundUm-Konto des LSC (siehe 9.3) .
Eingang bei der Meldestelle spätestens 14.06.2019.
Meldemöglichkeit vom 15.06.2019 bis 20.6.2019 nur noch über die Telefonnummer
+49 (0) 8382-4421
8.3. Meldungen am 20.06.2019 sowie am 21.06.2019 bis 16:00 Uhr sind nur im Regattabüro der RUND UM im Kleinen Clubhaus des LSC möglich.
8.4. Meldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
8.5. Meldestelle:
Petra Guinand
Hochbucher Weg 63
D-88131 Lindau
Tel. +49 ( 0) 83 82-44 21
09. Meldegeld
Eine im Meldesystem registrierte Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes.
9.1. Meldegeld Staffelung
Meldungen bis 19.05.2019 – 24 Uhr € 80,00
Meldungen bis 14.06.2019 – 24 Uhr € 100,00
Meldungen bis 21.06.2019 – 16 Uhr € 200,00
9.2. Meldegelder werden nicht rückerstattet.
9.3. Überweisung des Meldegeldes
Bitte nutzen Sie im Online Meldeportal “Seglerservice” als Bezahlart bevorzugt die Möglichkeit “PayPal”.
Sollte dies nicht möglich sein, verwenden sie folgende Bankverbindung zur Bezahlung des Meldegeldes:
Zahlungsempfänger: Lindauer Segler-Club
Verwendungszweck : RUND UM 2019, Bootsname/Segelnummer
Konto-Nr. 105 844 80
BLZ: 731 500 00
Bank: Sparkasse MM-LI-MN
IBAN: DE78731500000010584480
BIC : BYLADEM1MLM
10. Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung
10.1. Die Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung erfolgt im Regattabüro der RUND UM im Kleinen Clubhaus des LSC zu folgenden Zeiten:
Do. 20.06.2019 15:00 – 20:00 Uhr
Fr. 21.06.2019 13:00 – 18:00 Uhr
10.2. Jeder Schiffsführer muss bei der Entgegennahme der Segelanweisung im LSC-Wettfahrtbüro mit seiner Unterschrift seine Teilnahme an der Regatta bestätigen. Boote, die nicht bis Freitag, 21.06.2019 – 18:00 Uhr registriert sind, werden als DNC gewertet werden.
10.3. Jeder Schiffsführer hat bei der Teilnehmerregistrierung eine Haftungsfreistellung gegenüber dem Veranstalter zu unterzeichnen.
11. Kennzeichnung und Werbung
11.1. Jedes Boot muss eine in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.
11.2. Jedes Boot muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen Zahlenwimpel führen.
11.3. Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigten Startnummern sind beidseitig am Bug gut sichtbar aufzukleben.
11.4. Die RUND UM wird eingestuft nach dem Advertising Code C der World Sailing Regulation 20.
11.5. Boote sind verpflichtet, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen.
12. Tracker
Es ist beabsichtigt, alle Boote mit der Kwindoo-App zu tracken. Dazu wird jedes Boot verpflichtet mindestens ein GPS-fähiges Smartphone mitzuführen und die Kwindoo- App herunterzuladen. Die Teilnehmer werden verpflichtet, während der Wettfahrten das Smartphone im online Modus zu betreiben. Der Skipper hat dafür zu sorgen, dass für das eingesetzte Smartphone eine ausreichende Batteriekapazität für die Dauer der Wettfahrt zur Verfügung steht. Um dies zu erleichtern, übergibt Kwindoo bei Abholung der Segelanweisung und Rennverklarung jedem Boot ein Powerpack, das bei vorgeschriebener Nutzung der App nach der Wettfahrt ins Eigentum des Besitzers übergeht.
Die Strafe für die Nichtbeachtung dieser Regel der NoR liegt im Ermessen der Internationalen Jury und kann auch weniger als eine Disqualifikation betragen. Informationen aus der Übertragung der getrackten Positionen werden als frei zugänglich für alle Boote betrachtet und verstoßen deshalb nicht gegen die WR 41.
13. Sicherheitsvorschriften
Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.
Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, jederzeit durch sie selbst oder öffentliche Organe die Sicherheitsausrüstung des Bootes und der Crew zu überprüfen. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften führen zu einem Protest gegen das entsprechende Boot.
13.1. Die Mindestbesatzung beträgt 3 Personen. Das Mindestalter für Teilnehmer ist das vollendete 14. Lebensjahr.
13.2. Schwimmwestenzwang bei Starkwind und Sturmwarnung
13.3. Von Freitag, 21.06.2019 – 21:00 Uhr bis Samstag, 22.06.2019 – 05:30 Uhr gilt:
13.3.1. Schwimmwestenzwang
13.3.2. Tragen von Kleidung mit Reflexstreifen.
13.3.3. Tragen eines Notblitzes.
13.3.4. Lichterführung:
13.3.4.1. Weißes gewöhnliches Rundumlicht (Sichtweite mindestens 2 km) im Masttopp gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), welches von allen Seiten und unter allen Bedingungen ununterbrochen sichtbar ist.
Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich(Ersatzweise gilt 13.3.4.2.).
13.3.4.2. Mehrrumpfboote und Liberas Lichterführung mit Rot/Grün wie in der Bodenseeschifffahrtsordnung festgelegt. Navigationslichter müssen am vordersten Punkt des Bootes (Gennakerbaum) und am Heck angebracht sein.
13.3.4.3. Boote, die ohne die vorgeschriebene Lichterführung angetroffen werden müssen der Wettfahrtleitung gemeldet werden. Zudem kann gegen diesen Verstoß, von Teilnehmern ein Protest einreicht werden.
13.3.4.4. Boote, deren vorgeschriebene Lichterführung ausfällt, müssen unverzüglich die Wettfahrt aufgeben und unter Beachtung bestmöglicher Seemannschaft den nächstgelegenen Hafen anlaufen.
13.4. Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Trapezyachten und Mehrrumpfboote:
13.4.1. Schwimmwestenzwang während der gesamten Wettfahrt.
13.4.2. Die Schwimmwesten müssen die gesetzlichen Vorschriften einhalten
13.4.3. Jede Person im Trapez muss während der Wettfahrt direkten Kontakt mit ihrem Boot haben.
13.5. Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Classe Libera und Mehrrumpfboote:
13.5.1. Zusätzlich zu der geforderten Ausrüstung gemäß Bodensee Schifffahrtsordnung und Klassenregeln, muss jedes Boot mitführen:
13.5.1.1. drei Rotlichtraketen
13.5.1.2. eine schwimmfähige Notleuchte
13.5.2. Zusätzlich muss jedes Crewmitglied bei sich tragen:
13.5.2.1. einen grünen Cyalume light stick
13.5.2.2. eine Pfeife
13.5.2.3. ein Messer
13.5.3. Jedes Boot muss während der Wettfahrt von einem rettungstauglichen Motorboot begleitet werden. Dieses muss sich dabei immer so nahe wie vernünftiger weise möglich, an dem zu begleitenden Boote halten. Das Motorboot muss jederzeit in der Lage sein, dem zu begleitenden Boote zu folgen. Das Motorboot muss mindestens mit zwei erfahrenen Bootsführern besetzt sein und geeignete Rettungsausrüstung mitführen. Das Motorboot muss ebenfalls gemäß BSO beleuchtet sein und über einen Suchscheinwerfer verfügen. Das Motorboot muss ausreichend Platz zur Sicherung der gesamten Besatzung des zu begleitenden Segelbootes haben.
13.5.2. Das Begleitboot muss mit dem Meldeformular für Begleitboote gemeldet werden. Siehe online-Ausschreibung auf www.lsc.de
14. Urheber- und Bildrechte
Jeder Teilnehmer überlässt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern.
15. Wertungssystem
15.1. Klassenwertung.
15.1.1. ORC-Boote nach berechneter Zeit.
15.1.2. Classe Libera und Trapezboote, Mehrrumpfboote und Yardstick-Gruppen nach berechneter Zeit gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2019 neueste Fassung (www.bsvb.info).
15.1.3. alle anderen Boote nach gesegelter Zeit.
15.2. Gesamtwertung nach gesegelter Zeit.
15.3. Gesamtwertung, zusätzlich zur Wertung in anderen Klassen, aller Boote mit einer gültigen Yardstickzahl nach berechneter Zeit, gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2019 neueste Fassung (www.bsvb.info)
16. Strafen
Wenn keine andere Strafe dafür vorgesehen ist, kann die Internationale Jury für Regelverletzungen Strafen vergeben, die weniger als eine Disqualifikation sind, wenn sie entscheidet, dass die Regelverletzung keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis oder die Sicherheit der Wettfahrt hatte. Dieses gilt nicht für Regeln, welche in Teil 2 der Wettfahrtregeln Segeln enthalten sind.
17. Preise und Preisverteilung.
17.1. Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppen 1 und 2 nach gesegelter Zeit.
17.2. Blauer Pokal für das schnellste Boot ohne beweglichen Ballast der Startgruppe2 nach gesegelter Zeit.
17.3. Kleines Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppe 3 nach gesegelter Zeit.
17.4. Wander-, Klassen- und Sonderpreise.
17.5. Sonderpreis für das schnellste Boot „Großes Blaues Band“ der „Bayerische Löwe“
Gestiftet durch den Bayerischen Ministerpräsidenten und gefertigt in der traditionsreichen Porzellanmanufaktur Nymphenburg.
17.6. Wanderpreis für das schnellste Boot „Großes Blaues Band“
Gestiftet von der Spielbank Lindau
17.7. Wanderpreis für die schnellste Holzjacht älter als 25 Jahre
Gestiftet von der „Diamant“-Crew.
17.7.1. Wanderpreis für die schnellste Holz-Yacht jünger als 25 Jahre
Gestiftet von der Familie Binz
17.8. Wanderpreis für das schnellste Boot der ORC-Klassen
Gestiftet von Sven Ackermann
17.9. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot ohne Trapez
Gestiftet von der Firma Musto
17.10. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot nach gesegelter Zeit
Gestiftet von der Stadt Lindau
17.11. Wanderpreis für die schnellste Damencrew nach gesegelter Zeit
Gestiftet von der Spielbank Lindau
17.12. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot „Kleines Blaues Band“
Gestiftet von der Stadt Lindau
17.13. Wanderpreis Silber-Pokal für die schnellste Einrumpf-Yacht Startgruppe 1 und 2 nach berechneter Zeit (Yardstick).
Gestiftet von Sailing Media
17.14. Erinnerungspreise für jedes Boot.
17.15. Preisverteilung am Sonntag, 23.06.2019, ab 10:00 Uhr im RUND UM Zelt am Segelhafen.
17.16. Preise, welche auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.
18. Veranstaltungen
18.1. Wetter-Information am Freitag, 21.06.2019 um 15:30 Uhr und 16:30 Uhr
im RUND UM Zelt am Segelhafen.
18.2. Während der Wettfahrt ausführliche Berichte über den Regattaverlauf
im RUND UM Zelt am Segelhafen.
18.3. Seglerparty der „Boot Düsseldorf“ am Samstag, 22.06..2019 ab 19:00 Uhr
im RUND UM Zelt am Segelhafen.
19. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B)
20. Haftpflichtversicherung
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von € 3,0 Mio. deckt.
21. Unterkunft
Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen unter
LTK – Lindauer Tourismus und Kongress GmbH
Alfred-Nobel-Platz 1
88131 Lindau
Telefon: +49 (0) 8382 / 26 00-30
E-Mail: info@ lindau-tourismus.de
22. Weitere Informationen
22.1. Das Startprozedere wird über Funk, Kanal 69, übertragen.
22.2. Kranbenutzung: Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach Absprache zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit dem
Kranführer unter Tel. +49(0)171 836 162 9 (Segelhafen Lindau) oder
Herrn Hilgert 0049 (0) 170 1873627 (Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.
22.3. Liegeplätze im Hafen des LSC und im BSB-Hafen Lindau.
22.4. Parkplätze: Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau. Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.
22.5. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
Lindauer Segler-Club e.V.
Segelhafen 3
D-88131 Lindau
www.lsc.de
E-Mail: rundum@lsc.de
Lindauer Segler-Club e.V.
Karl-Christian Bay, Vorsitzender
Hans-Joachim Holz, Wettfahrtleiter RUND UM
Stephan Latzel, Wettsegelobmann
Version 190517