Einige Mitglieder erhielten kürzlich versehentlich eine Rechnung mit der Aufforderung, den Rechnungsbetrag zu überweisen, obwohl dem LSC eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Wir bitten alle Betroffenen, den Betrag NICHT zu überweisen. Die Beiträge werden zum 28.06.19 vom hinterlegten Konto abgebucht. Sollten Sie den Betrag bereits überwiesen haben, wird dieser nach dem 28.06. auf das entsprechende Konto zurückerstattet werden.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.